Als Vorsorgeregelungen bezeichnet man gewöhnlich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Eine Vorsorgevollmacht baut für den Fall vor, dass man zeitweise oder gar nicht mehr in der Lage ist, sich um seine rechtlichen Belange zu kümmern: Beispielsweise bei einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt oder auf Grund des Alters. Ist in diesen Fällen nun rechtliches Handeln erforderlich, kann ein Bevollmächtigter sich unkompliziert um diese Belange kümmern.
Ansonsten muss das Gericht einen Betreuer ernennen.
In der Betreuungsverfügung wird meist eine nahestehende Person (oft der Bevollmächtigte) benannt, für den Fall, dass das Gericht eine Betreuung für notwendig hält. Ansonsten kann das Gericht einen Berufsbetreuer benennen. Dass dies in den seltensten Fällen die beste Lösung ist, ergibt sich schon daraus, dass oft familienfremde Personen ernannt werden..